Rückbau der PV-Anlagen
Alles was aufgebaut wird, wird auch wieder zurückgebaut – aber wie ist das eigentlich mit dem Rückbau geregelt?
Eine Solarfreiflächen-Anlage besteht im Wesentlichen aus Photovoltaik-Modulen, die auf einer Unterkonstruktion aufgeständert, eine freie Fläche bedecken. Die Unterkonstruktion wird mittlerweile in der Regel durch Rammen von Aluminium-, Edelstahl- oder sogar Holzträgern im Boden verankert[1]. Hinzu kommt die Elektrotechnik in Form von Wechselrichtern, Kabeln und einem Transformator. Zum Schutz und zur Verhinderung des Betretens der Anlage durch Unbefugte wird ein Zaun errichtet. Alle diese beschriebenen Komponenten sind Teil der Anlage oder dieser zugehörig und werden entsprechend zu gegebener Zeit zurückgebaut.
Warum Rückbau?
Auch wenn für die Installation einer PV-Freiflächenanlage meist keine schweren Fundamente benötigt werden und somit keine Fläche versiegelt wird, soll die Fläche nach Ende der energetischen Nutzung wieder von dieser Bebauung befreit und der Ausgangszustand wiederhergestellt werden. Im Anschluss steht die Fläche dann für neue oder alte Zwecke zur Verfügung. Auch die Installation einer neuen, leistungsstärkeren PV-Anlage ist möglich.
Wann wird zurückgebaut?
Eine PV-Freiflächenanlage über mehrere Jahrzehnte stehen zu lassen scheint wenig sinnvoll, da im Laufe der Zeit zunehmend Wartungsarbeiten anfallen, die gewährleisten müssten, dass weiterhin zuverlässig Strom generiert wird. Die Degradation der Module lässt sich allerdings nicht verhindern, so dass nach 20 Jahren Betriebszeit vom Hersteller je nach Modul nur noch ca. 80 % der Leistung garantiert werden können. Wann die PV-Anlage zurückgebaut wird, ist demnach von technischen, wirtschaftlichen und auch rechtlichen Faktoren abhängig.
Bei ordnungsgemäßer Wartung und Reinigung der Module kann eine PV-Freiflächenanlage eine Lebenszeit von ca. 40 Jahren erreichen.[2] Wird sie nach dem EEG vergütet, endet diese Vergütung nach 2 Dekaden, was jedoch nicht unbedingt als Grund für einen Rückbau gelten muss. Darüber hinaus kann auch das Ende der Vertragslaufzeit eines Pachtvertrages den Rückbau erfordern.
Wie läuft der Rückbau ab?
Beim Rückbau werden sämtliche Komponenten der Freiflächen-Solaranlage rückstandslos entfernt. Die Arbeiten sollten von Sachverständigen für Photovoltaik geplant und fachgerecht durchgeführt werden. Die Leistungen reichen hier von der Baustelleneinrichtung über Funktionstests bis zum transportsicheren Verpacken und zur Rücknahme der Module[3]. Was mit den Modulen geschieht erklären wir im Kapitel Recycling. Aufgrund der modularen Bauweise ist das Entfernen der Einzelteile der Gesamtanlage schnell erledigt.
Die Rückbaubürgschaft
Damit der Rückbau am Ende der Laufzeit (oder falls notwendig schon vorher) nicht die gesamte Wirtschaftlichkeit der Anlage ruiniert, wird er über eine Bürgschaft gesichert. Rückbaubürgschaften werden in der Regel durch Banken oder Kautionsversicherer ausgestellt. Sie gewährleisten, dass der für die Solarfreiflächenanlage benutzte Boden möglichst rückstandslos wieder in den Ausgangszustand zurückversetzt wird und dienen somit als Sicherheit für die Flächeneigentümer:innen. Endet deren Betriebszeit nach 20 bzw. 30 Jahren, sind die Betreiberinnen der Anlage gesetzlich verpflichtet, diese zurückzubauen[4]. Die Eigentümer:innen trifft somit zu keiner Zeit die Organisation des Rückbaus.

Quellen: [1] PV Magazine, [2] Solar.Red, [3]PVex, [4] Bürgschaften.ws
Bildquelle: blickpixel, pixabay