Freiflächen
Definition
Den Begriff Freifläche gilt es im jeweiligen Kontext zu betrachten, da hier keine feste Definition vorliegt. So wird in der Geowissenschaft damit eine relativ kleine, an Siedlungen angrenzende Fläche beschrieben, die stadt- und raumplanerisch festgelegt, Funktionen wie Erholung für Mensch und Natur übernehmen und Flora und Fauna Platz bieten soll [spektrum.de].
In der Energiebranche sind Freiflächen besonders für den Bau von großen Photovoltaikanlagen interessant. Laut dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ist unter einer „Freiflächensolaranlage“ eine Solaranlage zu verstehen, „die nicht auf, an oder in einem Gebäude oder einer sonstigen baulichen Anlage angebracht ist […]“ [EEG]. Während diese Bedingung insbesondere für die Vergütungsfähigkeit der Anlage relevant ist, sind für unsere Flächenakquise noch weitere Kriterien von Bedeutung, die von dem Status der Regional- und Bauleitplanung bis zu den naturschutzfachlichen Auswirkungen führt (s.u.).
Ursprüngliche Nutzung
Den Großteil der Freiflächen bilden Acker- und Grünlandflächen. Auf den Ackerflächen können landwirtschaftliche Kulturen wie Weizen, Gerste, Roggen, Mais, Dinkel, Hafer oder vergleichbare Getreidesorten angebaut sein. Darüber hinaus kommen auch Dauerkulturen in Frage, z.B. Obstbäume oder Weinberge. Auch Kartoffeln, Spargel und verschieden Beerenarten sowie jegliche Gemüsesorten fallen unter diese Kategorie. Unter Grünlandflächen fallen z.B. Weiden, die Nutztieren wie Rindern, Kühen, Schafen oder Hühnern Platz und Auslauf bieten. Auch nicht landwirtschaftlich genutzte und zum Teil versiegelte Flächen gehören zu den Freiflächen, so können militärische Konversionsflächen, vorbelastete Flächen wie Halden und Deponien oder unbebaute Flächen in Industrie und Gewerbegebieten als Freiflächen klassifiziert werden.
Doppelnutzung
Auf all diesen Flächen können grundsätzlich Freiflächenphotovoltaikanlagen errichtet werden. Dabei muss die ursprüngliche Nutzung kein Hindernis darstellen. Vielmehr kann eine Doppelnutzung der Fläche aus aktiver Landwirtschaft und Energiegewinnung sogar zu Synergieeffekten führen. Mehr dazu kann unter Agri-PV nachgelesen werden.
Auswahl der Fläche
Bei der Auswahl des Standortes müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. Zunächst werden Freiflächen in Betracht gezogen, die nach dem EEG vergütet werden. Hierzu zählen insbesondere solche, die längs von Autobahnen oder Schienenwegen in einem 200 m – Korridor liegen, oder Konversionsflächen. Da es sich bei den Korridor-Flächen in der Regel um Acker- oder Grünlandflächen handelt, werden weiterhin die Ertragsfähigkeit und die Qualität des Bodens betrachtet. Für eine Fläche mit geringen Bodenwerten kann somit eine neue Nutzung in Form von Photovoltaik eine Alternative darstellen. Derzeit sind ca. 50 % aller landwirtschaftlich genutzten Flächen als benachteiligte Fläche ausgewiesen [bmwi]. Wichtige Kriterien sind zudem die Regional- und die Bauleitplanung, aus der hervorgeht, welche Nutzung für die Fläche vorgesehen ist. Hinzu kommen topografische Eigenschaften und Verschattungsobjekte, die für die technische Umsetzung einer PV-Anlage relevant sind. Strikte Ausschlusskriterien für Flächen stellen Schutzgebiete jeglicher Form dar. Hier können keine Anlagen errichtet werden.
Erholungschance für den Boden, Menschen und Tiere
Die anfangs aus der Geowissenschaft aufgeführte Funktion der Freifläche zur Erholung für Mensch und Natur muss nicht durch die Nutzung der Freifläche für eine PV-Anlage geschmälert werden. Die Freiflächen-PV-Anlage soll weitestgehend in die bestehende Umgebung und die Natur integriert werden. Eine über Jahrzehnte landwirtschaftliche genutzte und beanspruchte Fläche erhält durch die neue Nutzung die Chance sich davon zu erholen und neue Fruchtbarkeit zu erlangen. Darüber hinaus soll die Biodiversität gesteigert werden und auch Nutztiere wie Schafe oder Hühner müssen nicht weichen. So können die Module den Tieren Schatten spenden, während die Schafe das Gras niedrig halten und somit einen Bewuchs der Module verhindern.

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