Beteiligungsmöglichkeiten an einem PV-Projekt
Uns, der SolarBlick, ist es ein Anliegen unsere Projekte im Einvernehmen mit allen Beteiligten durchzuführen. Daher versuchen wir nicht nur alle Bedenken zu berücksichtigen, sondern lassen Gemeinde, Bürger*innen und Landeigentümer direkt am Projekt mitwirken. Dazu bieten wir ihnen verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten, um direkt an der jeweiligen Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) teilzuhaben.
Eine Beteiligung kann auf drei verschiedenen Ebenen stattfinden:
- …in der Planungs- und Projektentwicklungsphase durch das mitwirken in der Projektgestaltung (z.B. Flächenauswahl) ebenso wie im Austausch mit der lokalen Politik.
- …in der Finanzierungsphase durch eine finanzielle Beteiligung, die direkt an den Erfolg des Projekts und der Anlage gekoppelt ist.
- …in der Umsetzungs- und Betriebsphase durch die Einbindung von lokalen Handwerksbetrieben zur Errichtung der Anlage sowie der Zusammenarbeit mit ortsansässigen Gärtnern oder Landwirten zur Pflege der Grünflächen zwischen den Modulen während der Betriebszeit.
In diesem Artikel wollen wir uns die finanziellen Beteiligungsmöglichkeiten genauer anschauen.
Wie funktioniert die finanzielle Beteiligung?
Im Wesentlichen besteht die finanzielle Beteiligung an einem Projekt aus der Teilhabe an der jeweiligen Projektgesellschaft oder durch ein Crowd Investing. Die Höhe der Einlagen kann dabei unterschiedlich hoch ausfallen. Die Beteiligung der Gemeinde ist passiver Natur und besteht aus Einnahmen durch die Gewerbe- und Körperschaftssteuer, sowie durch eine Kommunalabgabe.
Für den Betrieb einer PV-FFA wird eine sogenannte Betreibergesellschaft gegründet. Dabei kann es sich um eine Projektgesellschaft, eine Kommanditgesellschaft oder die häufigste Form, die GmbH & Co. KG handeln.
Projektgesellschaft:
Eine rechtlich selbstständige Projektgesellschaft dient dem Zweck, unter Berücksichtigung des erwartetem Cashflows, der Rendite und der möglichen Risiken, die für das Projekt notwendigen Finanzierungsmittel zusammenzutragen und dadurch den Einsatz eigener Mittel zu reduzieren[1].
Kommanditgesellschaft (KG):
Unter einer Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft zu verstehen, die aus persönlich haftenden Gesellschaftern (Komplementären) und aus auf die Einlage beschränkt haftenden Gesellschaftern (Kommanditisten) besteht[2]. Sie hat den Zweck ein Handelsgewerbe gemeinsam unter einer Firma zu betreiben.
GmbH & Co. KG:
Die GmbH & Co. KG entspricht einer Kommanditgesellschaft, bei der die GmbH die Rolle des Komplementärs und eine juristische Person die des Kommanditisten übernimmt. Im Vergleich zur reinen KG haftet der Komplementär hier mit dem Gesellschaftsvermögen[3].
Die Verpächter von Flächen für unsere Solarfreiflächenanlagen erhalten von uns über den Zeitraum von 20 bis 30 Jahren eine angemessene Pachtzahlung, die mittels Nutzungsvertrag gesichert wird. Darüber hinaus erhalten sie die Möglichkeit sich an der Projektgesellschaft zu beteiligen. Hier bestehen die folgenden Möglichkeiten:
- Besteht seitens der Landeigentümer*innen Interesse, eine Einlage von < 25.000 € zu tätigen, bieten wir ein sogenanntes Crowd Investing an. Über eine eigens für das Projekt erstellte Online-Plattform, können sich die Landeigentümer*innen somit an dem Projekt beteiligen und zusätzliche finanzielle Gewinne von 3 bis 4 % in einer sicheren und regulierten Anlage erlangen. Die Anlage wird von Banken und Versicherungen abgesichert und ist daher sicher.
- Bei Einlagen von > 25.000 € ermöglicht SolarBlick zusätzliche Beteiligungen. Die Eigentümer können damit direkt als Kommanditisten in die Gesellschaft einsteigen. Bis zu einer Einlage von 250.000 € ist eine Teilhabe möglich. Da mit der gesamten Einlage gehaftet wird, besteht ein höheres Risiko. Bei einem erfolgreichen Verlauf der Unternehmung kann aber auch mit einer höheren Rendite als beim Crowd-Investing gerechnet werden.
Die Bürger*innen aus dem Gemeindegebiet erhalten ebenfalls die Möglichkeit am Crowd Investing teilzunehmen und dadurch an der PV-FFA teilzuhaben. Hier können zwischen 250 € und 25.000 € investiert werden. Jede*r Investor*in profitiert dann von sicheren Renditen von 3 bis 4 % aus der Anlage in der eigenen Gemeinde.
Das Crowdinvesting wird häufig bei der Finanzierung von Startups, kleinen und mittelständischen Unternehmen, Immobilien und Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien eingesetzt. Genauer betrachtet, wird die Beteiligung der Crowdinvestoren häufig in Form eines nachrangigen Darlehens geregelt. Das bedeutet, dass diese Forderungen nachrangig nach den Forderungen anderer Gläubiger bedient werden. Sollte es zur Insolvenz der Betreibergesellschaft kommen, verlieren die Crowdinvestoren ihre Einlage[4].
Für die Gemeinde entstehen mit der Umsetzung des Projektes gleich mehrere Vorteile. Durch den Bau und das Betreiben einer Solaranlage, entsteht ein Gewerbe, für das die Betreibergesellschaft Gewerbesteuer zahlt. Aktuell fließen so 90 % der Gewerbesteuer an die jeweilige Stadt. Wird der Sitz der Betreibergesellschaft direkt in der selben Stadt angemeldet, können somit zusätzlich noch Körperschaftsteuern in die Stadt fließen.
Warum sollte ich mich an einer PV-FFA finanziell beteiligen?
- Green-Vesting: Die Beteiligung bietet eine Möglichkeit der grünen Geldanlage
- Mit einer Beteiligung investieren Sie in eine umweltfreundlichere Zukunft
- Lokal investieren und jederzeit sehen, was das Projekt macht.
- Die Freude über Sonnenstrahlen steigt – denn nun bedeutet Sonne nicht nur gute Laune, sondern auch eine Ertragssteigerung
Beim Crowd Investing zu beachten:
- Es müssen sich ausreichend Teilnehmer für das Crowd Investing finden, damit dieses umgesetzt werden kann
- Die Beteiligungsdauer liegt bei ca. 7 Jahren
- Wichtig zu wissen ist, dass während der Laufzeit keine Möglichkeit der Kündigung für die Crowdinvestoren vorgesehen ist
[1] http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/projektfinanzierung/projektfinanzierung.html
[2] https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kommanditgesellschaft-kg-40085
[3] http://www.wirtschaftslexikon.co/d/gmbh-co-kg/gmbh-co-kg.html
[4] www.crowdfunding.de